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Psychotherapie

-Wer übernimmt die Therapiekosten?-

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können ärztliche Psychotherapeuten (oder psychologische Psychotherapeuten) direkt aufsuchen. Sie benötigen keine Überweisung seitens des Hausarztes. Für die Inanspruchnahme der ersten Sitzungen genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

Nahezu alle Privatversicherungen finanzieren eine Psychotherapie. Entscheidend sind hier jedoch die individuellen Vertragsbedingungen. Viele Versicherer übernehmen Psychotherapien im gleichen Umfang und zu gleichen Bedingungen, wie gesetzliche Krankenkassen. In manchen Versicherungsverträgen gibt es jedoch Einschränkungen hinsichtlich des Behandlungsumfanges (z.B. ein jährliches Stundenlimit von 20 bis 30 Sitzungen). 

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